Kategorie: Gesellschaft und Politik

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04.10.10

Permalink 14:21:31, von Roland Herrig E-Mail , 175 Wörter   German (DE)
Kategorien: Kultur und Geistesleben, Persönliches, Gesellschaft und Politik

Zum Tag der Deutschen Einheit

Wichtige Jubiläen des letzten Jahres, Mauerfall und Währungsunion, habe ich hier aus persönlicher Sicht kurz kommentiert. Nun wäre das zum Jubiläum der Wiedervereinigung sicher auch angemessen. Ich hatte mir schon überlegt, über die christliche und kirchliche Sicht, auch den Weg der evangelischen Kirche seit der Wiedervereinigung zu schreiben. Das habe ich aber nicht pünktlich hinbekommen und nun schaffe ich es auch nicht mehr.

So möchte ich anlässlich des gestrigen Tages auf ein paar wenige Beiträge dazu hinweisen:

Eines ist klar: Bei mir überwiegt die Dankbarkeit für das was vor 20 Jahren geschehen ist und was seit 20 Jahren gewachsen ist.

18.09.10

Permalink 14:43:15, von Roland Herrig E-Mail , 365 Wörter   German (DE)
Kategorien: Kultur und Geistesleben, Gesellschaft und Politik

Über deutsch-deutsche Ehen. Oder: Was man mit Statistiken so anstellen kann

Nur vier Prozent aller deutschen Ehen werden zwischen Ost und West geschlossen, beklagt Peter-Matthias Gaede, Chefredakteur von "GEO", im Editorial zur neuesten Ausgabe seiner Zeitschrift. – Das klingt ziemlich wenig, oder?

Würden Sie es stattdessen für weniger beklagenswert halten, wenn Sie erführen, dass immerhin schon zwanzig Prozent der heiratswilligen Ostdeutschen einen westdeutschen Partner ehelichen? – Das klingt doch ziemlich viel, oder?

Dabei sind beide Aussagen richtig, ja sagen genau dasselbe aus. Denn an jeder der vier Prozent ost-westdeutscher Ehen ist ein Ostdeutscher beteiligt. Bei einem Bevölkerungsanteil von gerundeten zwanzig Prozent. Und Vier von Zwanzig sind ein Fünftel, also wiederum zwanzig Prozent der zwanzig Prozent.

Natürlich ist das weniger als rein statistisch zu erwarten wäre. Dann nämlich müssten achtzig Prozent der Ostdeutschen einen westdeutschen Partner heiraten. Denn sie hätten die Auswahl unter fünfmal so vielen westdeutschen wie ostdeutschen Partnern. Aber gesamtdeutsch wären das immer noch nur 16 Prozent aller Eheschließungen. Klingt immer noch nicht so sehr viel, wäre aber in Wahrheit unglaublich viel.

Denn überlegen Sie mal, wer wen heiratet und wo Menschen ihren Ehepartner finden! Am wahrscheinlichsten immer noch in ihrem persönlichen Umfeld. Ist dieses Umfeld ostdeutsch, dann werden sie – entgegen der reinen Statistik – natürlich mit viel höherer Wahrscheinlichkeit einen ostdeutschen Ehepartner finden. Dass trotzdem schon zwanzig Prozent einen westdeutschen Partner finden, zeigt doch, dass sich die Lebensumfelder, vor allem durch Ausbildung, Studium, Arbeit und sicher auch Urlaub und Freizeit schon recht gut gemischt haben.

Ich schreibe das aus zwei Gründen. Der eine ist der, an einem Beispiel zu zeigen, wie man mit – entgegen dem viel zitierten "Churchill"-Wort – durchaus nicht gefälschten Statistiken, doch Aussagen manipulieren kann. – Also schauen Sie bei statistischen Aussagen lieber etwas genauer hin: Was wird denn hier eigentlich behauptet? Und ist es dabei so wie es auf den ersten Blick scheint?

Der andere Grund ist natürlich die Art und Weise, wie hier auf die deutsche Einheit geblickt wird. Könnte es sein, dass hier gezielt Trennendes gesucht wird? – Immerhin folgen an dieser Stelle gleich noch zwei weitere statistische Aussagen, die in die gleiche Richtung weisen. Auch die Auswahl von statistischen Daten sagt etwas aus ...

12.08.10

Permalink 14:49:20, von Roland Herrig E-Mail , 388 Wörter   German (DE)
Kategorien: Bibel, Glaube, Gesellschaft und Politik

Den Mördern das Feld überlassen? Zur Afghanistan-Diskussion

Der "brutale Mord" mache zudem "die ganze verbrecherische Haltung dieser Gruppen wie der Taliban deutlich", sagte Bohl. Alle Hilfsorganisationen seien nun vor die Frage gestellt, ob sie ihr Engagement in dem Land am Hindukusch überhaupt fortführen können. Von der Bundesregierung forderte er erneut eine grundsätzliche Diskussion um den Afghanistan-Einsatz, dessen Ziele "für mich nach wie vor nicht erkennbar sind".

"Der Sonntag" in seiner heutigen Ausgabe, vgl. Mitteilung auf der Website der Landeskirche.

Landesbischof Jochen Bohl reagierte mit seinen Äußerungen auf die Ermordung von Mitarbeitern einer christlichen Hilfsorganisation in Afghanistan, die am vergangenen Samstag bekannt geworden war und unter denen sich auch eine junge Frau aus Wittgensdorf bei Chemnitz befunden hatte.

Ja, es handelt sich um einen brutalen Mord. Ja, die Taliban sind eine Verbrecherorganisation. Ja, die Gefährdung, die von solchen terroristischen Gruppen ausgeht, stellt das Engagement von Hilfsorganisationen in Afghanistan immer mehr in Frage.

Was aber meint der Landesbischof mit einer Diskussion um die Ziele des Afghanistan-Einsatzes? Denkt er etwa an den Abzug der deutschen (und internationalen) Truppen? Oder sollte eine Diskussion nicht doch eher in die Richtung gehen, dass militärisch konsequenter gegen diese Terroristen vorgegangen wird?

Wo "brutale Morde" geschehen, wo "verbrecherische Gruppen" ein Land und seine Bewohner terrorisieren und wo sie ausländische Helfer umbringen, die kommen, um medizinische Hilfe zu den Menschen zu bringen, da ist nicht feiger Rückzug angesagt, der die Menschen wieder unter einem Terrorregime zurücklassen würde. So ein Rückzug wäre geradezu eine Niederlage der Humanität und eine Flucht vor einmal übernommener Verantwortung. Vielmehr muss es Aufgabe der Truppen in Afghanistan sein, alles dafür zu tun, dass solchen Verbrechern das Handwerk gelegt wird.

Ich erinnere einmal mehr an die obrigkeitliche Aufgabe, auch durch Gewaltanwendung dem Bösen zu wehren. In Römer 13,4 heißt es:
Sie [die Obrigkeit; RH] trägt das Schwert nicht umsonst: Sie ist Gottes Dienerin und vollzieht das Strafgericht an dem, der Böses tut. (Vgl. meinen Beitrag zur Afghanistandiskussion in "Zettels Raum" vom Januar.)

Gleichzeitig stelle ich mir die Frage, ob die wohlfeilen Forderungen nach einem Truppenabzug aus Afghanistan wirklich etwas mit Friedensliebe zu tun haben oder nicht vielmehr mit Feigheit, die vor Mörderbanden zurückweicht, wenn sie nur brutal genug auftreten, und mit Gleichgültigkeit gegenüber dem fernen Nächsten.

06.07.10

Permalink 19:59:46, von Roland Herrig E-Mail , 1194 Wörter   German (DE)
Kategorien: Kultur und Geistesleben, Gesellschaft und Politik

Erhebliche Risiken oder Verminderung schwerwiegender Gefahren? Zum Urteil über Präimplantationsdiagnostik

Nach dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs (hier die Pressemitteilung) in Leipzig stellt Präimplantationsdiagnostik (PID) mit dem Ziel der Verhinderung von genetischen Schäden bei Embryonen keinen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz dar.

Ein Berliner Gynäkologe hatte nach einer künstlichen Befruchtung an embryonalen Zellen Untersuchungen durchgeführt, mit dem Ziel, bestimmte genetische Schäden, die bei der Disposition eines Elternteils wahrscheinlich waren, auszuschließen. Er hatte den jeweiligen Ehefrauen entsprechend solche Embryonen eingepflanzt, die keine erartigen Schäden aufwiesen; die anderen Embryonen ließ er absterben.

Das Gericht stellte fest, dass dieses Vorgehen nicht gegen die Regeln des – im internationalen Vergleich äußerst strengen – deutschen Embryonenschutzgesetzes verstößt.



Wie nicht anders zu erwarten war, gibt es Leute, die diese Entscheidung problematisch finden:

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), und der frühere Thüringer Landesbischof Christoph Kähler warnten vor einer Freigabe der Auslese von Embryonen. Wenn die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich zugelassen werde, gebe es kein Halten mehr, warnte Hüppe im Deutschlandfunk. Dann gehe es nur noch um "Selektionen, was ist lebenswert und was ist nicht mehr lebenswert". (evangelisch.de)

Wie ist das Urteil und der Sachverhalt nun zu beurteilen? Muss man diesen kritischen Stimmen folgen, zumal sie ja auch aus dem kirchlichen Raum kommen?

M.E. müssen mindestens drei Aspekte bedacht werden: (1) das Verhältnis von Recht und Ethik/Moral; (2) die Beurteilung der extrakorporalen Befruchtung unabhängig von der Frage der PID; (3) die ethische Beurteilung der PID selber.



(1) Das Verhältnis von Recht und Ethik:
Der Bundesgerichtshof hatte nicht über die ethische Bewertung der PID zu entscheiden, sondern darüber, ob ihre Anwendung bei der derzeitig in Deutschland geltenden Rechtslage verboten ist oder nicht. Das Gericht hat mit guten Gründen entschieden, dass die PID in der vollzogenen Form nicht verboten ist. Sollte der Gesetzgeber aus ethischen Gründen zu dem Schluss kommen, dass die PID verboten werden sollte, dann müsste eine entsprechende Gesetzesänderung eingeleitet werden. Von daher geht eine ethisch-moralisch motivierte Kritik am Gericht an der Sache vorbei.



(2) Die Beurteilung der extrakorporalen Befruchtung:
Das erste ethische Problem entsteht bereits bei der Frage nach der "künstlichen" Befruchtung überhaupt. Sie wird v.a. von Paaren genutzt, die aus bestimmten Gründen auf "natürlichem" Wege keine Kinder zeugen können.

Der Frau werden Eizellen, dem Mann, wenn nötig, Samenzellen entnommen. Die Eizellen werden mit dem ggf. aufbereiteten Sperma befruchtet, man lässt sie bis zu einem bestimmten embryonalen Stadium heranwachsen, dann werden i.d.R. zwei Embryonen in die Gebärmutter der Frau übertragen. Die überschüssigen Embryonen lässt man meistens absterben.

Wer der Überzeugung ist, mit der Vereinigung von Ei- und Samenzelle sei bereits ein Mensch entstanden, dem die volle Schutzwürdigkeit eines menschlichen Individuums zukomme, der wird diese Methode, bei der menschliche Embryonen erzeugt werden, die dann nicht zur weiteren Entwicklung kommen, konsequenterweise ablehnen müssen.

Diese Überzeugung ist gerade bei christlichen Abtreibungsgegnern und Lebensschützern verbreitet. Sie ist aber – das muss man fairerweise sagen – durchaus nicht zwingend. Interessant ist ja, dass hier meistens – mangels Belegen – nicht biblisch argumentiert wird, auch nicht naturwissenschaftlich, sondern naturphilosophisch. So wird gerne auf die Kontinuität der individuellen Entwicklung vom Augenblick der Zeugung bis zum Tod hingewiesen. Man könnte aber ebenso gut den Augenblick der Einnistung in der Gebärmutter als entscheidende Diskontinuität ansehen, weil erst von da an der Embryo lebensfähig ist. Jedenfalls entspricht es nicht unbedingt dem intuitiven Gefühl, einem Gebilde in Gestalt eines undifferenzierten Zellhaufens, der nicht mal vom Augenschein her als menschliches Wesen wahrzunehmen ist, Menschsein im vollen Sinne zuzusprechen. Hier sind weiter gehende Fragen zu überlegen: Was überhaupt macht den Menschen zum Menschen? Ist eine Art Stufigkeit in der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens denkbar?

Ich möchte diese Fragen an dieser Stelle nicht entscheiden; ich möchte nur darauf hinweisen, dass sie komplizierter sind, als viele auf der einen wie auf der anderen Seite meinen.

Sollte man allerdings zu der Einschätzung kommen, dass die extrakorporale Befruchtung ethisch nicht vertretbar sei, so wäre die Frage um die Anwendung der PID an sich hinfällig.



(3) Zur ethischen Beurteilung der PID:
Der Hauptkritikpunkt an der PID ist offensichtlich der exemplarisch von Hubert Hüppe formulierte Vorwurf, es gehe dabei um die Selektion, die Sortierung also, was lebenswertes und was unlebenswertes Leben sei. Vermutlich ist das so gemeint, dass durch die PID die Entwicklung eines mutmaßlich behinderten oder gar nicht lebensfähigen Menschen aus einer befruchteten Eizelle verhindert wird und stattdessen der Embryo ausgewählt wird, aus dem sich hoffentlich ein gesunder Mensch entwickelt.

Diese Argumentation ist aber irreführend. Vorausgesetzt man hat der extrakorporalen Befruchtung zugestimmt, dann hat man es ohnehin in Kauf genommen, dass unter den entstandenen Embryonen im frühesten Stadium ausgewählt werden muss (s.o.), d.h. einige werden absterben. Was aber ist daran falsch, diese Auswahl nicht dem Zufall zu überlassen, sondern das Heranwachsenlassen eines mutmaßlich gesunden Kindes dem eines mutmaßlich kranken Kindes vorzuziehen?

Vermutlich ist es das Gefühl, dass hier krankem und behindertem Leben das Lebensrecht abgesprochen wird. – Dem ist aber nicht so. Denn es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ich krankes oder behindertes Leben töte oder auch nur kranke oder behinderte Menschen diskriminiere, oder ob ich die Entstehung von Krankheit und Behinderung verhindere. Das eine Mal geht es um die Achtung von Menschen, von Subjekten, denen selbstverständlich uneingeschränkte Menschenwürde zukommt, das andere Mal geht es darum, das Entstehen von Menschen mit schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zu verhindern. – Das alles, wie gesagt, unter der Voraussetzung, dass man die künstliche Befruchtung an sich bejaht.

Hier liegen kategoriale Verwechslungen vor. Kranke und behinderte Menschen kommt unbedingte Achtung zu. Das heißt aber nicht, dass Krankheit und Behinderung gleich erstrebenswerte Zustände wären wie Gesundheit. Die Entstehung von Krankheiten und Behinderungen zu verhindern, ist bei weitem nicht dasselbe, wie Kranke und Behinderte zu diskriminieren. Wer immer ein behindertes Kind hat, wird ihm alle Liebe und Achtung und Förderung, die es braucht zukommen lassen. Trotzdem wünscht sich niemand ein behindertes Kind, und jeder wird gerne Möglichkeiten nutzen, die Chance zu erhöhen, ein nicht behindertes Kind zu haben. Zu diesen Möglichkeiten gehört nun auch die Präimplantationsdiagnostik.

Der BGH hat zu Recht darauf hingewiesen, dass bei Untersagung der PID eine Diagnostik nach Einnistung der Zygote in der Gebärmutter (Pränataldiagnostik) erlaubt ist, deren Ergebnis dann mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Abtreibung führen würde. "Die PID ist geeignet, solch schwerwiegende Gefahren zu vermindern", heißt es in der Mitteilung des BGH. – Wie auch immer man die Abtreibung beurteilt, so wird man doch mit dem Gericht übereinstimmen, dass sie gegenüber dem gezielten Absterbenlassen von embryonalen Zellen ein größeres Übel darstellt. Auch unter diesem Aspekt, ein kleineres Übel einem größerem vorzuziehen, ist die Erlaubnis der PID nachvollziehbar.



Ich weiß, dass ich mit dieser Einschätzung einmal mehr nicht im Mainstream schwimme. Ich bin aber der Meinung, dass gerade in so sensiblen Bereichen sauberer argumentiert und weniger emotionalisiert werden sollte.



Edit: Dikussionen zu diesem Beitrag können übrigens in Zettels Kleinem Zimmer geführt werden.

05.07.10

Permalink 22:22:25, von Roland Herrig E-Mail , 172 Wörter   German (DE)
Kategorien: Gesellschaft und Politik

Zitat des Tages: "Ich esse, was ich will"

Selbst bei den Grünen haben manche reagiert wie von der Tarantel gestochen und sagten: Ich esse, was ich will.

Ulrike Höfken, Bündnis 90/Die Grünen in einem Interview mit dem "Spiegel" (heutige Ausgabe)

Hintergrund: Frau Höfken möchte gerne erreichen, dass es in den Kantinen des Deutschen Bundestages wöchentlich einen fleischfreien Tag gibt, und zeigt sich nun empört, dass es selbst in ihrer eigenen Fraktion noch Leute gibt, die doch tatsächlich selber entscheiden wollen, was sie essen.

Kommentar: Ja, also wirklich: Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder selber entscheidet, ob und wann und wie viel Fleisch er isst!

Wieder ein Beispiel dafür, wie Politik zur pädagogischen Bevormundung wird.

Selbst in sozialistischen Zeiten durften wir noch selber entscheiden, was wir essen – wenn es das denn gab. Und schon vor fast 500 Jahren hat Luther vehement gegen Speisegebote und Fastentage gestritten. – Vorbei!

Aber fairerweise sollte es dann im Gegenzug auch einen Tag in der Woche geben, wo grundsätzlich keine vegetarischen Gerichte angeboten werden.

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