Vortrag auf dem 7. Gesamttreffen des Jungen Forums Orthodoxie in der EKD zum Thema »Ikone und religiöses Bild. Die Rezeption des VII. Ökumenischen Konzils in der orthodoxen und evangelischen Kirche«, 30.05.01.06.1997 in Hildesheim.
Wenn im folgenden nach einem »protestantischen Verständnis religiöser Bilder« gefragt werden soll, so überrascht diese Themenstellung wahrscheinlich schon deshalb, weil es so etwas nach landläufigem Verständnis eigentlich nicht gibt und auch nicht geben kann: ein spezifisch protestantisches Verständnis religiöser Bilder. Wie wir aus der Kirchengeschichte wissen, gab es in der Reformation wie auch innerhalb der späteren Gestalten des protestantischen Christentumsverständnisses sehr unterschiedliche Einstellungen zur religiösen Kunst und zum Kultbild[1]. Am augenfälligsten ist dabei wohl der konfessionelle Gegensatz zwischen lutherischer und reformierter Tradition: Auf reformierter Seite radikale Bilderkritik, auf lutherischer Seite ein Schwanken zwischen Vergleichgültigung und Wertschätzung von religiösen Bildern auch im Kirchenraum, zwar niemals in einem kultisch verehrenden Sinne, wohl aber im didaktischen Sinne der illustrativen Veranschaulichung der biblischen Überlieferung und im erbaulichen Sinne ihrer aneignenden Erinnerung und Deutung. Wenn ich dennoch nach einem protestantischen Zugang zum Verständnis religiöser Bilder frage, dann geschieht das auf dem Boden der bereits 1821 von Schleiermacher in der Vorrede seiner Glaubenslehre diagnostizierten »Erlöschung des Gegensazes von Reformirten und Lutherischen«[2]. Wenn es uns heute darum zu tun ist, unser Verhältnis zum religiösen Bild im allgemeinen und zur Ikone im besonderen zu bestimmen, zuerst im Hinblick auf eine protestantische Selbstverständigung, sodann aber auch im Hinblick auf den ökumenischen Dialog, dann kann das sinnvollerweise nicht auf dem Boden reformatorischer und altprotestantischer Stellungnahmen geschehen, sondern allein auf dem Boden moderner Spiritualität und zeitgemäßen theologischen Denkens, die sich gleichermaßen nicht mehr unkritisch auf überkommene Lehrbildungen beziehen können. Deshalb soll zunächst die eigentümliche Verfaßtheit des christlich-religiösen Bewußtseins in der Moderne im Hinblick auf die Darstellung seiner Gehalte in Augenschein genommen werden (I.), um sodann das religiöse Darstellungsproblem in problemgeschichtlicher Perspektive zu betrachten (II.), und schließlich aus den vorgestellten Lösungsansätzen Thesen für ein zeitgemäßes protestantisches Verständnis kultisch-religiöser Darstellungsformen abzuleiten (III.).
I.
Für die moderne christliche Spiritualität ist es ein signifikantes Merkmal, daß sie sich weitestgehend nicht mehr unkritisch auf autoritär vorgegebene Lehrgehalte bezieht[3]. Vielmehr läßt sich die Lage des religiösen Subjekts in der Moderne durch zwei ineinandergreifende Entwicklungen beschreiben.
Die erste ist sozialer Art: Als eine wesentliche Signatur der Moderne kann die zunehmende Ausdifferenzierung der Gesellschaft in verschiedene eigenständige soziale Gruppen bzw. funktionale Teilsysteme beschrieben werden (Simmel, Luhmann)[4]. Diese betrifft nun auch in ganz elementarer Weise die Religion, indem auch sie in ihrer institutionalisierten Gestalt nur noch ein soziales Teilsystem neben anderen darstellt, d.h. keinen universalen Geltungsanspruch gegenüber der Gesellschaft und den Individuen mehr erheben kann, wie das in der mittelalterlichen Einheitskultur oder im konfessionellen Staat der frühen Neuzeit noch der Fall war. Diese Lage eröffnet dann aber sogleich eine weitere interne Ausdifferenzierung von Religion in verschiedenste Kirchen und religiöse Organisationen und Gruppierungen, wie sie für das 19. und 20.Jahrhundert charakteristisch ist. Mit dieser sozialen Entwicklung hängt auch die weitgehende Individualisierung des Zugangs und der Teilnahme an religiösen Vollzügen zusammen, die ihrerseits auf eine Individualisierung hinsichtlich der Identifikation mit bestimmten religiösen Vorstellungs- und Darstellungsformen zurückverweist.
In der Individualisierung des religiösen Teilnahmeverhaltens kommt damit neben dem Phänomen der sozialen Ausdifferenzierung von Religion sogleich eine zweite signifikante Entwicklung in den Blick: nämlich die Veränderung der mentalen Lage des modernen Menschen. Sie läßt sich mit dem Stichwort Autonomisierung kennzeichnen. Hatte schon die Reformation in ihrem Glaubensverständnis das Gewicht auf die subjektive Anerkennung und Aneignung der historisch-objektiv gegebenen Glaubensgehalte gelegt[5], hatte sodann der Pietismus der altprotestantischen Orthodoxie mit ihrer systematischen Verobjektivierung des Glaubensgehalts wiederum die subjektive Dimension des in Wiedergeburt und Heiligung angeeigneten Glaubens entgegengesetzt, so ist gleich gar das durch die Aufklärung hindurchgegangene Bewußtsein schlechterdings nicht mehr davon zu entlasten, über die Plausibilität und Sinnrelevanz historisch und institutionell vorgegebener Formen religiöser Gehaltlichkeit autonom und je individuell zu befinden. Religiöse Letztbegründungsinstanzen wie Bibel, Bekenntnis, »Wort Gottes« oder Kerygma können sich nicht mehr auf ihre Anerkennung als unbefragbare Autoritäten zurückziehen. Erst recht gilt dies für religiöse Darstellungsformen, deren Vermitteltheit durch menschliche Hervorbringung noch klarer zutage liegt als das der genannten Letztbegründungssurrogate, so auch für den gesamten Bereich künstlerisch-ästhetischer sowie kultisch-darstellender Formen. Letzteren Bereich hatte wiederum schon die Reformation von ihrem verpflichtenden Charakter für den Glaubensvollzug entbunden, indem sie in der Observanz bestimmter kultischer Formen und so auch in der Bilderverehrung Werkgerechtigkeit erblickte[6]. Die protestantische Kritik an der Normativität religiöser Ausdrucksformen verschärft sich in der Moderne dadurch, daß nun prinzipiell jede objektive Darstellung religiöser Gehalte, also auch die Heilige Schrift, die traditionellen Bekenntnisformeln, ja selbst der Gottesgedanke, insofern auch dieser immer ein von Menschen formulierter Gedanke ist, als durch menschliche Tätigkeit hervorgebracht anzusehen ist[7]. Die unbefragte Anerkennung derartiger religiöser Objektivierungen aufgrund äußerer Autorität und ohne innere Plausibilität kann deshalb geradezu als »intellektuelle Werkgerechtigkeit« (W. Herrmann, E. Hirsch) beurteilt werden. Die Tatsache einer, wenn auch nicht immer als eigene Einsicht ausgeprägten, gleichwohl mit großer Selbstverständlichkeit aus einer gleichsam unmittelbaren Evidenz gelebten Autonomie der religiösen Selbstdeutung[8] bestätigt sich schon bei einem bloß oberflächlichen Blick auf die Vielfalt innerkirchlich und außerkirchlich gelebter Religiosität. Moderne Spiritualität tritt heute in einer kaum noch überschaubaren Pluralität von Ausdrucksformen und Deutungsmustern auf, die ihrerseits noch einmal zurück verweisen auf eine noch viel größere Vielfalt individueller Selbstzuschreibungen solcher Deutungsmuster.
Die Kehrseite der beschriebenen sozialen Ausdifferenzierung und mentalen Autonomisierung der gelebten Religion in der Moderne ist nun aber die, daß sich das individuell aufbauende und auslegende religiöse Bewußtsein seiner Individualität zum Trotz auf einen es begründenden allgemeinen Grund bezieht. Es vollzieht zwar autonom die Anerkennung und Aneignung religiöser Gehalte und damit den Aufbau einer individuellen religiösen Sinnidentität; gleichwohl versteht es sich aber als von seinen autonom angeeigneten und individuell ausgelegten Gehalten bestimmt und begründet. Ein Religionsbegriff, der von der Letztbegründungsdimension des religiösen Gehaltes für das religiöse Bewußtsein absehen würde, würde in jedem Fall hinter dem religiösen Selbstverständnis zurückbleiben, insofern sich dieses auf einen unbedingten Geltungsgrund bezogen weiß. An einen Religionsbegriff, der der Geisteslage des modernen Menschen ebenso wie dem religiösen Selbstverständnis entsprechen soll, ist deshalb die Forderung zu richten, daß er Autonomie und Theonomie, Individualität und Allgemeinheit, Bedingtheit und Unbedingtheit bzw. philosophisch gesprochen Konstitutionsidealismus und Geltungsrealismus miteinander verbinden können muß[9].
Die beschriebene Verbindung von individuell-autonomem Hervorbringen mit der Anerkennung einer im Hervorgebrachten sich ausdrückenden überindividuell-unbedingten Geltung manifestiert sich auch im modernen Umgang mit religiösen Bildsymbolen, wofür die Faszination der ostkirchlichen Ikonenkunst im abendländisch-protestantischen Bereich ein beredtes Beispiel ist. Wird man zwar als westlich-moderner Mensch der legendenhaften Zurückführung von Ikonen auf wunderhafte Offenbarungsereignisse (so in der bekannten Abgar-Legende[10]) wie auch der Legitimierung und Normierung der Darstellungsformen durch die kirchlich-dogmatische Tradition eher kritisch gegenüberstehen, wird man also die Ikone immer auch als Produkt menschlicher Kulturschöpfung ansehen, so hindert das doch nicht, daß von vielen in der Begegnung mit bestimmten ikonischen Darstellungen eine Dimension von Heiligkeit und Unbedingtheit erfahren wird, die die Ikone dennoch als Träger des Göttlichen erscheinen läßt. Es ist aber auch nicht zu leugnen, daß ein solches Erlebnis ebenso an gar nicht explizit religiösen Darstellungen entstehen kann. Wie so muß man unter diesen Bedingungen fragen ist die strikte Autonomisierung in der Hervorbringung und Aneignung künstlerischer und religiöser Darstellungen einerseits mit der in solchen Darstellungen begegnenden Dimension von Heiligkeit und Letztgeltung zu vereinen? Dieser Frage soll nun in religionsphilosophisch-problemgeschichtlicher Perspektive nachgegangen werden.
II.
Ein Grunddatum für jegliches problembewußte theologische
Denken unter modernen Bedingungen stellt die Destruktion der
rationalen Metaphysik durch Immanuel Kant dar[11]. Stellte bis dahin der substanzontologisch
gefaßte Gottesgedanke, wie ihn die spekulative Metaphysik des
18. Jahrhunderts gedacht und in Gestalt der klassischen
Gottesbeweise abgesichert hatte, einen tragfähigen Grund für
eine vernunftgemäße christliche Theologie und aufgeklärte
Religion dar, so zerstörte Kant diese Grundlage, indem er im
Ergebnis der nicht mehr ontologisch, sondern
bewußtseinstheoretisch verfahrenden Erkenntniskritik, die
ontologisch gefaßte Eigengehaltlichkeit der klassischen
Gegenstände der rationalen Metaphysik Seele, Welt, Gott
als scheinhaft erwies. Der Gottesgedanke (ebenso wie die
Gedanken der Seele und der Welt) ist damit kein realer Gegenstand
von Erkenntnis mehr. Er fungiert im Aufbau von Wissen als
regulative Idee, die den Einheitsgrund aller möglichen
Gegenstände des Denkens (omnitudo realitatis) angibt. Als dieser
Einheitsgrund ist er aber als Prinzip von seinem Prinzipiat, dem
Bereich objektiver Erkenntnisgegenstände, geschieden. Es liegt
auf der Hand, daß diese Ablösung des Gottesgedankens vom
Bereich des Erkennbaren auch weitreichende Konsequenzen für das
Problem seiner Darstellung mit sich bringt. Was prinzipiell
erkennbar ist, ist auch prinzipiell darstellbar; was prinzipiell
nicht erkennbar ist, ist auch prinzipiell nicht darstellbar. Für
Kant hängt dieser Zusammenhang unmittelbar mit seiner
Grundeinsicht in die zweistämmige Verfaßtheit des menschlichen
Erkenntnisvermögens zusammen. Zur Erkenntnis bedarf es nach Kant
immer zweierlei: der Sinnlichkeit gegebener Anschauungen
(Rezeptivität der Eindrücke) und deren kategorialer Bestimmung
durch den Verstand (Spontaneität der Begriffe): »Ohne
Sinnlichkeit würde uns kein Gegenstand gegeben, und ohne
Verstand keiner gedacht werden. Gedanken ohne Inhalt sind leer,
Anschauungen ohne Begriffe sind blind« (KrV, A
Steht Kant der symbolischen Veranschaulichung des
Gottesgedankens als des sittlich Guten im Hinblick auf die
Religion eher vorsichtig gegenüber, so kann er in seiner dritten
Kritik der Symbolisierung der sittlichen Idee unbefangener
gegenübertreten. Hier hat sie ihren Ort nicht in der Religion,
sondern in der Ästhetik. In der Kritik der ästhetischen
Urteilskraft analysiert Kant zunächst den Begriff des
ästhetisch Schönen, wie er unserem Geschmacksurteil zugrunde
liegt. Dabei erweist sich gleichsam ungesucht der
Begriff des Schönen als ein geeigneter Kandidat für die
Symbolisierung des sittlich Guten. Dies ist deshalb der Fall,
weil sich das ästhetische Geschmacksurteil zwar einerseits
wie das empirische Verstandesurteil auf sinnlich
Gegebenes bezieht, ihm aber andererseits im Gegensatz zum
empirischen Verstandesurteil keine objektive
Allgemeingültigkeit zukommt. Vielmehr wird das Geschmacksurteil
wie das sittliche Vernunfturteil autonom vom
beurteilenden Subjekt vollzogen, ihm aber im Gegensatz zum
Vernunfturteil nicht nur subjektive
Verallgemeinerungsfähigkeit im Sinne des
Universalisierungskriteriums des kategorischen Imperativs,
sondern intersubjektive Allgemeinheit im Sinne einer Anmutung von
Zustimmung zugesprochen. Indem das Geschmacksurteil sich demnach
auf Sinnliches formal in einer Weise bezieht, die dem sich auf
Sittliches beziehenden Vernunfturteil analog ist, kann das
ästhetisch Schöne als Symbol des sittlich Guten fungieren (KU,
§
Aus den Einsichten der Kantschen Transzendentalphilosophie lassen sich durchaus unterschiedliche religionsphilosophische Konsequenzen ziehen, die sich dann entsprechend auf die Stellung zum Darstellungsproblem auswirken. Ein bedeutender Teil des liberalen Neuprotestantismus ist der reduktionistischen Richtung der Religionsschrift gefolgt und hat sich weitgehend ablehnend gegenüber sinnlichen Vorstellungen und Darstellungen als einer sittlichen Religion unangemessen verhalten. Diese Linie läßt sich von Fichte über Albrecht Ritschl und Wilhelm Herrmann bis hin zu Emanuel Hirsch verfolgen.
Die Romantik und die Philosophie des Deutschen Idealismus
knüpften dagegen nicht an die darstellungskritische Seite der
Kantschen Philosophie an, sondern suchten ausgehend vom
Ästhetischen nach adäquaten Darstellungsformen des Absoluten[13]. Ganz offensichtlich ist
dies beim jungen Schleiermacher, der in seinen Reden die Religion
ganz von metaphysischem Denken und moralischem Handeln abgrenzt
und ihr das Gebiet der Anschauung und des Gefühls als ihre
»eigne Provinz im Gemüte« zuweist[14]. Damit findet für Schleiermacher die Religion
selbst ihren psychologisch-
Schleiermacher selbst hat dies gesehen und seine Theorie der
Individualität der religiösen Mitteilung dadurch abgeschwächt,
daß er sie in der Glaubenslehre wieder stärker an die Kantsche
Analogiekonzeption zurückgebunden hat. Indem er hier ein
»Gemeinsame[s] aller noch so verschiedenen Äußerungen der
Frömmigkeit, wodurch diese sich zugleich von allen andern
Gefühlen unterscheiden«, benennt, nämlich »daß wir uns
unsrer selbst als schlechthin abhängig ... bewußt sind« (CG2,
§
Schleiermachers Religions- und Christentumsverständnis wird
man schlechterdings nicht die Anerkennung versagen können, eine
der sozialen, mentalen und erkenntnistheoretischen Wendung zum
Subjekt in der Moderne in hohem Maße Rechnung tragende
Theoriegestalt gegeben zu haben, die bis heute nichts an
Modernität eingebüßt hat und deshalb immer noch bzw. wieder
von neuem zu faszinieren vermag. Dennoch kann man der
bewußtseinstheoretischen Fassung des Religionsbegriffs bei
Schleiermacher mindestens zwei Einwendungen entgegenhalten. Die
erste betrifft den Gottesgedanken. Diesem muß in der
Schleiermacherschen Konzeption jegliche An-sich-Bestimmtheit
abgesprochen werden. Er ist genau genommen zu einem reinen
Grenzbegriff der sich als schlechthin abhängig erfassenden
Subjektivität depraviert. Würde dieser Einwand nur aus einem
kirchlichen Interesse an der dogmatischen Tradition heraus
erhoben, so wäre er in einer Theorieperspektive, der dogmatische
Versicherungen als Begründungen nicht hinreichen können, leicht
als irrelevant abzutun. Er kann aber auch mit guten Gründen aus
der Sicht einer philosophischen Theorie des Absoluten erhoben
werden, die auf eine adäquate Explikation des Geltungsgrundes
der im Abhängigkeitsgefühl manifesten Unhintergehbarkeit von
Subjektivität zielt. Der zweite Einwand betrifft nicht die
adäquate Explikation des Geltungsgrundes der schlechthinnigen
Abhängigkeit, sondern die adäquate Explikation der
schlechthinnigen Abhängigkeit selbst, die nämlich durch die
bloße Mitteilung frommer Gemütszustände noch nicht gegeben
ist. Wenn sie denn in Schleiermachers Theorie der
schlechthinnigen Abhängigkeit, wie er sie in §
Wie unschwer zu erkennen ist, entspringen diese beiden
Einwände einem philosophischen Denken Hegelscher Provenienz. Die
systematische Pointe der Hegelschen Philosophie besteht nun
darin, die transzendentalphilosophische Selbstbewußtseinstheorie
nicht nur auf eine Theorie des Absoluten hin zu überschreiten,
sondern Selbstbewußtseinstheorie und Theorie des Absoluten in
einer Philosophie des Geistes so miteinander zu verschränken,
daß das Absolute selbst als Geist aufgefaßt werden muß. Aus
der Einsicht in die Unhintergehbarkeit von Subjektivität und der
damit in eins gegebenen Bezogenheit auf einen unbedingten
Geltungsgrund folgert Hegel nämlich, daß dieser absolute
Geltungsgrund nicht nur allein hinsichtlich seiner Beziehung auf
Subjektivität zu explizieren sein kann das war auch
Fichte, Schelling und Schleiermacher auf je ihre Art bewußt
, sondern daß er vielmehr, weil die Beziehung auf
Subjektivität selbst immer schon unter der Voraussetzung von
Subjektivität und damit allein unter den formalen
Strukturbedingungen von Subjektivität begriffen werden kann,
selbst auch nur unter der Form von Subjektivität adäquat zu
explizieren sein kann[17].
Hegels klassisch gewordene Formel dafür aus der Phänomenologie
des Geistes lautet: es komme »alles darauf an, das Wahre nicht
als Substanz, sondern ebensosehr als Subjekt auszudrücken«[18]. Das als Subjekt
aufgefaßte Absolute nennt Hegel Geist. Als absolutes Prinzip ist
es das Strukturierende aller Wirklichkeit. Da das Absolute in der
Form von Subjektivität, d.
Welche Konsequenzen hat nun das Hegelsche Verständnis des
absoluten Geistes für das Verhältnis von Religion und
darstellender Kunst? Es ist klar, daß hier eine Stufigkeit
besteht: Kunst ist die an sich selbst nicht begriffene
Darstellung des Absoluten. Religion ist die an sich selbst nicht
adäquat begriffene Darstellung des Absoluten. Und Philosophie
ist die an sich selbst adäquate Darstellung des Absoluten im
Begriff[19]. Diese
Stufigkeit bedeutet, daß es einen Aufstieg des Begreifens von
der Kunst zur Religion und weiter zur Philosophie gibt. Wer in
der Kunst nicht nur individuell eine Unbedingtheitsdimension
erfühlen will, sondern das Erfühlte in seiner Unbedingtheit
verstehen, wird vom Kunstwerk zur religiösen Vorstellung
geführt. Wer in der Religion nicht nur in objektiven und
quasi-objektiven Gegebenheiten Gott vorstellen will, sondern das
Vorgestellte als Offenbarung Gottes begreifen will, wird von der
Religion zur Philosophie geführt. Sie ist nach Hegel die
wahrhaft geistige Form der Religion. Von hier aus werden auch
Kunst und Religion in der Individualität und Gegenständlichkeit
ihrer Darstellungsformen als Momente des absoluten Geistes
wahrhaft begriffen. Kunst und Religion lassen sich von hier aus
vernünftig rekonstruieren, was Hegel in seinen Vorlesungen zur
Ästhetik und zur Religionsphilosophie versucht hat. Dies
bedeutet aber nicht, daß es umgekehrt einen Weg zurück von der
Philosophie zur Religion und von der Religion zur Kunst geben
könnte. Die höhere Explikationsform des Geistes kann sich zwar
an der niederen darstellen, also künstlerische oder dogmatische
Darstellungen als Darstellungen des Geistes identifizieren und
als vernünftig verstehbar machen[20]. Sie kann aber nicht aus sich selbst heraus neue
religiöse oder künstlerische Darstellungsformen erfinden. Eine
religiös-dogmatische oder philosophische Normierung der
künstlerischen Darstellung würde die Unmittelbarkeit des
ästhetischen Hervorbringens und Gestaltens des Geistigen im
Sinnlichen eskamotieren. Es wäre dann nicht mehr Kunst im Sinne
der Darstellung des absoluten Geistes in seiner individuellen
Unmittelbarkeit, sondern bloß illustrative Veranschaulichung von
Vorstellungs- oder Begriffsgehalten in didaktischer Abzweckung.
Es gibt in Hegels Sicht demnach keine spezifisch religiöse
Kunst, sondern wahre Kunst ist an sich selbst schon religiös,
auch wenn sie nicht die Bewußtseinsform der Religion im engeren
Sinne repräsentiert. Damit ist die Autonomie
künstlerisch-ästhetischer Produktion und Rezeption auch bei
Hegel anerkannt. Sie ist aber gleichwohl auch religiös zu
verstehen und philosophisch zu begreifen, d.
Ich muß die problemgeschichtliche Betrachtung des religiösen Darstellungsproblems hier abbrechen. Es wäre noch zu reden gewesen von Schelling und Novalis, den eigentlichen Erfindern der idealistisch-romantischen Symboltheorie. Und es wäre vor allem zu reden gewesen, von Paul Tillich, der mit seiner Theorie des religiösen Symbols die Problemstellungen im Zusammenhang der Darstellung des Unbedingten im Bedingten unter den Bedingungen einer der religiösen Moderne angemessenen Theoriegestalt zur Lösung zu bringen versucht hat. Das war in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Gleichwohl ist es auf Grund der vorgelegten Analyse des christlich-religiösen Bewußtseins in der Moderne und der vorgetragenen Theorieansätze Kants, Schleiermachers und Hegels möglich, einige systematische Schlußfolgerungen für eine moderne protestantische Stellungnahme zum Verhältnis von darstellender Kunst und christlicher Religion zu ziehen. Dies soll nun abschließend geschehen.
III.
Protestantische Spiritualität in einem modernen Verständnis das, hoffe ich, ist deutlich geworden ist kritische und eigenverantwortlich gelebte Spiritualität. Gleichwohl kann sie kultureller und ästhetisch-künstlerischer Gestaltungen und Symbolisierungen schlechterdings nicht entraten. Ist der Mensch mit Ernst Cassirer gesprochen immer schon animal symbolicum[21], dann ist er dies auch und zu allererst in seiner Gottesbeziehung.
[1] Vgl. Walther von Loewenich: Bilder VI. Reformatorische und nachreformatorische Zeit, TRE 6, 546-557. [Zurück]
[2] Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher: Der christliche Glaube, 1821/22, hg. v. Hermann Peiter, Bd. 1, S. 7. Diese Diagnose hat zwar ihren augenfälligen Bezugspunkt in der preußischen Kirchenunion von 1817. Sie verdankt sich allerdings nicht dem äußeren Anlaß der Unionsbemühungen. Vielmehr ist Schleiermachers Diagnose des prinzipiellen Wegfalls der konfessionellen Gegensätze als der Grund seines Engagements für die Union anzusehen. Vgl. a. ders.: An Herrn Oberhofprediger D. Ammon über seine Prüfung der Harmsischen Sätze (1818), KGA I,10, S. 19-92. In unserem Zusammenhang bemerkenswert ist hier die Aussage, die reformierte Kirche »könnte jezt nach Zwinglis eigner Lehre auch Bilder wieder aufnehmen, weil unter so veränderten Verhältnissen [geschwundener Einfluß des Katholischen; RH] auch der Schein nicht mehr entstehen kann, als ob sie verehrt würden« (35f). [Zurück]
[3] Zur Zeitdiagnose des christlich-protestantischen Bewußtseins der Gegenwart vgl. u.a. Falk Wagner: Die religiöse Lage der Gegenwart zwischen zweideutiger Moderne und pluralen Religionskulturen, in ders.: Zur gegenwärtigen Lage des Protestantismus, Gütersloh 1995, 11-46. [Zurück]
[4] Georg Simmel: Über sociale Differenzierung. Sociologische und psychologische Untersuchungen (1890), in GA 2, Frankfurt a. M. 1989, 109-295; ders.: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung (1908), GA 11, Frankfurt a. M. 1992. Zur Religionssoziologie Simmels: ders.: Die Religion, Frankfurt a. M. 21912. Die Ausdifferenzierungsthese Niklas Luhmanns wird explizite auf die Religion angewandt in: Die Ausdifferenzierung der Religion, in ders.: Gesellschaftsstruktur und Semantik, Bd.3, Frankfurt a.M. 1989, 259-357. [Zurück]
[5] Vgl. Ulrich Barth: Luthers Verständnis der Subjektivität des Glaubens, NZSTh 34 (1992), 267-291. [Zurück]
[6] Vgl. Walther von Loewenich: a. a. O. (Anm. 1). [Zurück]
[7] Dies ist der schlechterdings nicht zu bestreitende Kern der genetisch-destruktiven Religionskritik von Feuerbach, Marx, Nietzsche und Freud. In dieser Tradition steht letztlich auch die soziologische Sicht, die Religion funktional im Hinblick auf die Gesellschaft beschreibt (Th. Luckmann, N. Luhmann, P.L. Berger). Soll es nicht zu einem unüberwindlichen Hiatus zwischen religiösem Bewußtsein und soziologisch-funktionaler Beschreibung desselben kommen, so ist eine geltungstheoretische Tieferlegung des Religionsbegriffs erforderlich, der sowohl das religiöse Selbstverständnis als auch dessen funktionale Außenwahrnehmung zu begründen in der Lage ist. [Zurück]
[8] Zur Interpretation der Religion als Selbstdeutungskultur vgl. Ulrich Barth: Was ist Religion?, ZThK 93 (1996), 538-560; ders.: Gehirn und Geist. Die Evolutionstheorie und der Begriff des Selbstbewußtseins, in: Wilhelm Gräb (Hg.): Urknall oder Schöpfung? Zum Dialog von Naturwissenschaft und Theologie, Gütersloh 1995, 101-138. [Zurück]
[9] Der Notwendigkeit dieser Verbindung hat in besonderer Weise die Philosophie des Deutschen Idealismus und im 20. Jahrhundert das sinntheoretische Religionsverständnis Paul Tillichs Rechnung getragen. [Zurück]
[10] Vgl. Karl Christian Felmy: Orthodoxe Theologie der Gegenwart. Eine Einführung, Darmstadt 1990, 74f. [Zurück]
[11] Vgl. Ulrich Barth: Religion oder Gott? Die religionstheoretische Bedeutung von Kants Destruktion der spekulativen Theologie, in Ulrich Barth/Wilhelm Gräb (Hg.): Gott im Selbstbewußtsein der Moderne. Zum neuzeitlichen Begriff der Religion, Gütersloh 1993. [Zurück]
[12] Ernst Cassirer zieht daraus die Konsequenz, den Menschen wesentlich als animal symbolicum zu beschreiben und baut auf diesem bewußtseinstheoretischen Sachverhalt seine Kulturphilosophie der symbolischen Formen auf. Vgl. ders.: Versuch über den Menschen. Einführung in eine Philosophie der Kultur, Hamburg 1996, 47-51; ders.: Philosophie der symbolischen Formen, Teil 1: Die Sprache, Darmstadt 101994, 17-27. [Zurück]
[13] Wichtigster Beleg für diesen Ausgangspunkt stellt das sog. Älteste Systemprogramm dar, das aus der Feder Hegels stammend Schellingsches und Hölderlinsches Gedankengut vereint (G.W.F. Hegel, Frühe Schriften, Frankfurt a. M. 1971, 234-236). [Zurück]
[14] Friedrich Schleiermacher: Über die Religion. Reden an die gebildeten unter ihren Verächtern, Ausgabe von Rudolf Otto, Göttingen 71991, 40 (1. Aufl. 37), Zweite Rede: Über das Wesen der Religion, 41- 99 (38-133). Schleiermachers religionstheoretisches Modernisierungsprogramm, wie er es in Gestalt der Reden vorgelegt hat, beschreibt und bejaht übrigens ausdrücklich gleichsam im Vorgriff auf die Entwicklung von zwei Jahrhunderten die oben beschriebene Entwicklung der Ausdifferenzierung, Individualisierung und Autonomisierung der Religion als ihrem Wesen gemäß. [Zurück]
[15] Friedrich Schleiermacher: Der christliche Glaube, auf Grund der zweiten Auflage hg. v. Martin Redeker, 2 Bde., Berlin 71960, S.23. [Zurück]
[16] Zur Rekonstruktion von §
[17] Diese Verschränkung von Selbstbewußtseinstheorie und Theorie des Absoluten, wie er sie in der Vorrede der Phänomenologie des Geistes prätendiert, muß m. E. als »Hegels Grundoperation« verstanden werden, nicht aber, wie Dieter Henrich in seinem gleichnamigen Aufsatz (in: Der Idealismus und seine Gegenwart, FS W. Marx, Hamburg 1976, 208-230) behauptet, die »autonome Negation«. Letztere stellt zwar die formale Grundstruktur und insofern das Konstruktionsprinzip der Wissenschaft der Logik dar. Als aber nicht selbst willkürlich konstruiert begreiflich zu machen, ist sie nur als Funktion einer Theorie der absoluten Subjektivität. [Zurück]
[18] Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Phänomenologie des Geistes, Stuttgart 1987, Vorrede, 20. Aus dem Zusammenhang erhellt, daß der Begriff des Wahren hier für das Absolute steht, insofern dieses an sich selbst bestimmbar sein soll. [Zurück]
[19] Da diese Stufigkeit systematisch auf
die subjektivitätstheoretische Differenzierung des theoretischen
Geistes und diese wiederum auf die vermögenstheoretische
Differenzierung des Bewußtseins als solchem zurückverweist
(vgl. Enz., §§
[20] Vgl. Falk Wagner: Religion zwischen Rechtfertigung und Aufhebung. Zum systematischen Ort von Hegels Vorlesungen über die Philosophie der Religion, in ders.: Was ist Theologie? Studien zu ihrem Begriff und Thema in der Neuzeit, Gütersloh 1989, 233-255. [Zurück]
[21] S. o., Anm.12. [Zurück]